Am Freitag, den 22. März 2024, wurde in der Bundesratssitzung die finale offizielle Hürde für die Cannabislegalisierung genommen. Dies markiert den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland, wobei wir uns nun beim Punkt 6 befinden:
- Initiative: Das Gesetzgebungsverfahren beginnt damit, dass entweder die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat eine Idee für ein neues Gesetz vorbringt und einen entsprechenden Vorschlag einbringt.
- Erste Lesung im Bundestag: Der Bundestag betrachtet den Vorschlag zum ersten Mal. In dieser Phase werden die allgemeinen Ziele des Gesetzes diskutiert und über die Notwendigkeit entschieden. Anschließend wird der Vorschlag an spezielle Ausschüsse weitergeleitet, die sich um die Details kümmern.
- Ausschussphase: Die Ausschüsse setzen sich aus Experten zusammen, die den Gesetzentwurf im Detail prüfen, diskutieren und Änderungsvorschläge unterbreiten können. Ihre Bewertung wird dann weitergegeben.
- Zweite Lesung im Bundestag: Nach den Diskussionen in den Ausschüssen wird der Gesetzentwurf erneut im Bundestag diskutiert. Es werden etwaige Änderungsvorschläge berücksichtigt, diskutiert und abgestimmt.
- Dritte Lesung im Bundestag: Falls nach der zweiten Lesung größere Änderungen vorgenommen wurden, erfolgt eine abschließende Diskussion über die endgültige Version des Gesetzes und eine abschließende Abstimmung.
- Bundesrat: Nach der Verabschiedung durch den Bundestag prüft der Bundesrat, ob das Gesetz akzeptabel ist. Der Bundesrat kann dem Gesetz zustimmen, es ablehnen oder einen Vermittlungsausschuss einberufen, um Kompromisse zu finden.
- Vermittlungsausschuss: Falls es Uneinigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat gibt, versucht dieser Ausschuss, einen Kompromiss zu finden, der von beiden Seiten akzeptiert wird.
- Ausfertigung und Verkündung: Wenn alle zustimmen, unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, und es wird offiziell verkündet. Damit tritt das Gesetz in Kraft, es sei denn, es wurde ein spezieller Starttermin festgelegt.